Sanitätsbedarf: Finanzierungsmöglichkeiten für Senioren

Im Alter gibt es oftmals viele Hürden zu überstehen. Aber nicht nur die eigene Gesundheit steht im Vordergrund, sondern oftmals sind es leider auch die hohen Kosten der nötigen Gegenstände oder Dienstleistungen, die nicht bezahlt werden können. Die Krankenkasse hilft nur teilweise bei der Bezahlung. Gerätschaften wie Rollatoren oder Rollstühle sind aber im Alter unabdinglich, weswegen sich die Frage stellt: Wie soll man das alles bezahlen? Wir haben die Tipps.

Im Alter unerlässlich

Der Rollator

Wer einen Rollator vom Arzt verschrieben bekommt, erhält in 98 % der Fälle eine Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Für drei bis fünf Jahre erhalten die Patienten dann einen Rollator samt Einweisung und Service. Das Problem aber ist, dass die meisten Rollatoren aus Kostengründen gebraucht und sehr billig sind und nicht mehr den gültigen Sicherheitsstandards entsprechen. Der Patient hat bei der Suche nach dem passenden Rollator nichts zu sagen und darf auch nicht das Modell oder gar die Farbe bestimmen.

  • Alternativen zum Kassengerät: ein auf den Patienten zugeschnittenes Modell kaufen, bei dem auch die Farbe selbst ausgesucht werden darf.
  • Durchschnittlicher Preis: zwischen 100 und 500 Euro. Der hohe Preis kann beispielsweise mit einem Smava.de-Privatkredit abgedeckt werden.

Orthopädische Schuhe

Orthopädische Schuhe gehören wie die Rollatoren oder auch Rollstühle zu den Hilfsmitteln und sich wichtig für die Gesundheit. Diese sollen nach Paragraph 33 den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern und einer Behinderung vorbeugen bzw. sie ausgleichen. Auch bei Gehhilfen wie dem orthopädischen Schuh erhält man von den Sanitätshäusern Kassengeräte. Jedoch muss man hierbei eine gesetzliche Zuzahlung leisten in Höhe von 10 Prozent auf den normalen Preis. Ähnlich wie die Rollatoren sind auch die orthopädischen Schuhe sehr günstig und nicht reparaturaufwendig.

  • Alternative zum Kassengerät: Sanitätshäuser bieten neben den Kassengeräten auch Geräte mit hohem Eigenanteil an, die zum größten Teil selbst bezahlt werden müssen.
  • Preis: bis zu 260 Euro

Der Treppenlift

Wer nicht mehr alleine die Treppen hochkommt und sich mit einem Treppenlift Hilfe verspricht, muss eine wichtige Voraussetzung erfüllen: Ein Pflegegrad muss vorliegen. Nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2 von Anfang 2017 gelten neue Regelungen zur Bestimmung der Pflegegrade. Die vorherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Für gehbehinderte Senioren hat dies einen Vorteil, denn auch geringfügig hilfsbedürftige Versicherte werden leichter als pflegebedürftig eingestuft. Bereits ab dem ersten Pflegegrad können sie einen Treppenlift mit einer Bezuschussung von einmalig bis zu 4000 Euro für sich beanspruchen. Liegen in einer Partnerschaft zwei Pflegegrade vor, dann unterstützt die Krankenkasse sogar mit bis zu 8000 Euro.

  • Alternative: Personen, die nicht als pflegebedürftig eingestuft wurden, aber denen das Treppensteigen trotzdem schwerfällt, können sich selbst einen Treppenlift anschaffen. Die hohen Kosten von bis zu 15.000 können von einem Kredit der Bank übernommen werden.

Antrag bei der Krankenkasse auf Hilfsmittel

Zunächst wird vom behandelnden Arzt eine Verordnung bzw. ein Rezept ausgestellt. Danach muss mit der Krankenkasse Rücksprache gehalten werden, mit welchen Anbietern sie Leistungsverträge abgeschlossen hat, damit der Patient sein Gerät zu günstigen Konditionen erhält. Wenn die Krankenkasse einen Anbieter genannt und empfohlen hat, lässt man sich einen Kostenvoranschlag geben, den man mit dem Rezept, einem Anschreiben bei der Krankenkasse einreicht.

Wer keine Unterstützung der Krankenkasse (bspw. wegen fehlendem Pflegegrad in der Kurzzeitpflege oder höherer Ansprüche bei der Wahl des Geräts) erhält, muss andere Tipps befolgen.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Ratenkauf

Mit einem Ratenkauf kann das gewünschte Objekt in Teilzahlungen bezahlt werden. Die Höhe der Raten und auch die Laufzeit kann dabei zum Teil selbst bestimmt werden. In vielen Fällen aber hängt die Laufzeit von der Nutzungsdauer ab, sodass ein Treppenlift eine längere Laufzeit hat als orthopädische Schuhe beispielsweise.

Beispiel:

  • Rollatorkosten: 100,00 Euro
  • Raten: 17,38 Euro pro Monat
  • Laufzeit: 6 Monate
  • Nach knapp sechs Monaten ist der Rollator bezahlt!

Kredit bei der Bank aufnehmen

Neben der bequemen Möglichkeit, online einen Privatkredit aufzunehmen, geht das natürlich auch bei der Bank. Diese fordert eine Bonitätsauskunft von dem Kreditnehmer ein, um die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Kann der Kreditnehmer durch die Bonitätsauskunft oder beispielsweise durch einen Bürgen Sicherheiten nachweisen, erhöhen sich die Chancen auf einen Kredit. Der Kredit besteht aus den Merkmalen Kreditbetrag, Laufzeit des Kredits und Zinssatz.

Beispiel:

  • Kreditbetrag aller anzuschaffenden Sanitätsgeräte: 50.000 Euro
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Zinssatz: acht Prozent
  • Die monatliche Tilgungsrate liegt bei 1.0007,15 Euro. Nach fünf Jahren beträgt die Gesamtrückzahlung 60.429,16 Euro und die Gesamtzinssumme beträgt 10.429,16 Euro.

 

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