Die verschiedenen Versicherungen, die unter dem Begriff „Vorsorge“ zusammengefasst werden, dienen dazu, den Lebensstandard des Versicherungsnehmers oder seiner Familienangehörigen auch im hohen Alter oder im Falle von Krankheiten, Unfällen oder Todesfällen zu gewährleisten. Die wichtigsten Vorsorgeversicherungen sind die Lebensversicherungen, die private Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Altervorsorge.
Was sind eine Vorsorgeversicherungen?
Der klassische Sinn einer Lebensversicherung besteht darin, die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers nach dessen Tod finanziell abzusichern. Inzwischen gibt es viele unterschiedliche Lebensversicherungen, die auch andere Risiken des menschlichen Lebens abdecken. Die günstigste und gängigste Form der Lebensversicherung ist die Risikolebensversicherung, die ausschließlich im Todesfall des Versicherungsnehmers zahlt. Sollte der Versicherungsnehmer das Vertragsende erleben, steht ihm keine Leistung zu. Eine Lebensversicherung kann aber auch als Erlebensfallversicherung abgeschlossen werden. Dabei wird dem Versicherungsnehmer bei Erleben des Endes der Versicherungsdauer die vereinbarte Versicherungsleistung ausbezahlt. Lebensversicherungen basieren in der Regel auf dem Prinzip der Summenversicherung: die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Geldsumme ausbezahlt, unabhängig davon, wie hoch der entstandenen Schaden tatsächlich ist. Die Prämien für eine Lebensversicherung ergeben sich aus unterschiedlichen Faktoren, zum Beispiel aus dem Alter des Versicherungsnehmers, aus seinem Gesundheitszustand und aus seinem Beruf.
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung, die gegen Unfälle im Berufsleben schützt, gibt es die Möglichkeit, freiwillig eine private Unfallversicherung abzuschließen, um auch im Falle eines Unfalls in der Freizeit abgesichert zu sein. In die private Unfallversicherung können verschiedene Leistungen integriert werden, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall ausgezahlt werden: Invaliditätsleistung, lebenslange Rente, Krankenhaustagegeld, Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen, Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen, Erstattung der Bergungskosten und andere.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf aufgrund von Krankheit oder Verletzung nur noch zu 50% oder weniger ausüben kann. Die Berufsunfähigkeit muss nicht mit einer Erwerbsunfähigkeit einhergehen, das heißt, der Versicherungsnehmer kann unter Umständen einen anderen Beruf ausüben, der seiner gesundheitlichen Verfassung entspricht. Der Versicherer hat somit die Möglichkeit, die Leistungen zu verweigern, wenn dem Versicherungsnehmer eine andere Tätigkeit zugewiesen werden kann. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Versicherungsnehmer daher unbedingt darauf achten, eine solche „abstrakte Verweisung“ vertraglich zu vermeiden.
Mit der privaten Altersvorsorge schließlich kann der Versicherungsnehmer die gesetzliche Rente ergänzen und sich zusätzlich absichern, um seinen gewohnten Lebenstandart auch im Alter aufrechtzuerhalten.
Was sind Gesundheitversicherungen?
Die Versicherungen, die den großen Bereich Gesundheit abdecken, zählen in Deutschland zu den am häufigsten beanspruchten Leistungen und sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Gesundheitswesens. In Deutschland existieren zwei Arten der Krankenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert wie die gesetzliche Altervorsorge auf dem Solidaritätsprinzip. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist nicht abhängig vom Alter oder von der Gesundheit des Versicherungsnehmers, sondern von seinem Bruttoeinkommen. Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 4.125 Euro bzw. ein Bruttojahreseinkommen bis 49.500 Euro (Stand 2011) sind pflichtversichert, während besser verdienende Arbeitnehmer und Freiberufler der gesetzliche Krankenversicherung freiwillig beitreten können. Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren, die maximal 400 Euro im Monat verdienen, sind kostenlos mitversichert.
Die private Krankenversicherung steht Arbeitnehmern offen, deren Jahresbruttogehalt 49.500 Euro überschreitet (Stand 2011). Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich dagegen unabhängig von ihrem Jahreseinkommen privat versichern. Ehepartner und Kinder sind dabei nicht kostenlos mitversichert, sondern müssen selbstständig versichert werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich bei der privaten Krankenversicherung nach Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie nach den vereinbarten Leistungen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung darf die private Krankenversicherung Kunden ablehnen.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann freiwillig durch die private Krankenzusatzversicherung erweitert werden. Diese übernimmt Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Welche Lücken ein Versicherungsnehmer mittels der Krankenzusatzversicherung schließen will, entscheidet er nach dem Baukastenprinzip selbst. Je nach persönlichem Bedarf kann sich der Versicherungsnehmer ein Paket aus Zusatzleistungen zusammenstellen, zum Beispiel im Bereich der Zahnbehandlung, der Sehhilfen oder der akustischen Hilfsmittel. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.
Integriert in die beiden Arten der Krankenversicherung sind zwei Formen der Pflegeversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung kommt im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers auf und übernimmt die Kosten für Pflegepersonal und eventuelle Hilfsmittel. Wer eine gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nimmt, ist automatisch gesetzlich pflegeversichert. Die Kunden einer privaten Krankenversicherung müssen, so sieht es der Gesetzgeber vor, beim gleichen Versicherungsunternehmen eine Pflegeversicherung vereinbaren und diese aufrechterhalten.